Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Galabau Harnischmacher
Stand: 03. November 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Galabau Harnischmacher, Inhaber Dennis Harnischmacher, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Auftraggebern.

(2) Auftraggeber können Verbraucher gemäß § 13 BGB, Unternehmer gemäß § 14 BGB, Hausverwaltungen, gewerbliche Einrichtungen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sein.

(3) Die AGB gelten insbesondere für Garten- und Landschaftsbau, Gartenneuanlagen, Gartenpflege, Pflasterarbeiten, Terrassenbau, Natursteinarbeiten, Treppenbau, Spielplatzbau, Erdarbeiten, Abriss- und Rückbauarbeiten sowie vergleichbare Dienstleistungen.

(4) Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

(5) Die AGB gelten nur, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote werden auf Grundlage der bekannten örtlichen Gegebenheiten und der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen erstellt.

(2) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines verbindlichen Angebots oder eine andere übereinstimmende vertragliche Vereinbarung zustande.

(3) Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ergänzenden Vereinbarungen.

(4) Änderungen und zusätzliche Leistungen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und den getroffenen Vereinbarungen behandelt.

§ 3 Ausführung der Arbeiten

(1) Der Auftragnehmer führt sämtliche vertraglich vereinbarten Arbeiten fachgerecht und unter Beachtung der anwendbaren anerkannten Regeln der Technik aus.

(2) Der Auftragnehmer kann geeignete Nachunternehmer einsetzen, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Seine vertragliche Verantwortung bleibt bestehen.

(3) Die Auswahl der Materialien und die Ausführung richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.

(4) Werden während der Arbeiten unvorhergesehene Umstände festgestellt, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber, soweit diese Auswirkungen auf die vereinbarte Leistung haben können.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ermöglicht den vereinbarten Zugang zu den Arbeitsbereichen.

(2) Er informiert den Auftragnehmer über ihm bekannte unterirdische Leitungen, bauliche Besonderheiten, Grundstücksgrenzen und sonstige relevante Gefahrenquellen.

(3) Die Verantwortung für notwendige Genehmigungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den individuellen vertraglichen Vereinbarungen.

(4) Gesetzliche Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten des Auftragnehmers bleiben unberührt.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Preise.

(2) Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer angegeben, soweit diese zu berechnen ist.

(3) Gegenüber gewerblichen Auftraggebern können Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart werden.

(4) Abschlagszahlungen können nach Maßgabe des § 632a BGB oder aufgrund einer wirksamen vertraglichen Vereinbarung verlangt werden.

(5) Die Fälligkeit der Schlussvergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den wirksam getroffenen Vereinbarungen.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Ansprüche.

§ 6 Termine und Ausführungsfristen

(1) Verbindliche Termine ergeben sich aus den individuellen vertraglichen Vereinbarungen.

(2) Witterungsbedingungen, insbesondere Frost, Starkregen, Schnee oder extreme Hitze, können die fachgerechte Ausführung einzelner Arbeiten beeinträchtigen.

(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über erkennbare wesentliche Verzögerungen.

(4) Die rechtlichen Folgen von Verzögerungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.

§ 7 Materialien, Natursteine und Pflanzen

(1) Naturmaterialien wie Naturstein, Holz und Pflanzen können natürliche Unterschiede in Farbe, Struktur und Beschaffenheit aufweisen.

(2) Solche materialtypischen Eigenschaften stellen nicht automatisch einen Mangel dar, sofern die vereinbarte Beschaffenheit und die Eignung für den vorgesehenen Zweck gegeben sind.

(3) Pflanzen unterliegen natürlichen Wachstumsprozessen und benötigen eine standortgerechte Pflege.

(4) Gesetzliche Mängelrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.

§ 8 Zusätzliche Leistungen

(1) Während der Projektausführung können zusätzliche Arbeiten erforderlich oder vom Auftraggeber gewünscht werden.

(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber nach Möglichkeit vor Durchführung über die voraussichtlichen Kosten und Auswirkungen auf den Zeitplan.

(3) Die Vergütung zusätzlicher Leistungen richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Abnahme

(1) Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, erfolgt diese nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Der Auftraggeber ist nach Maßgabe des § 640 BGB zur Abnahme eines vertragsgemäß hergestellten Werks verpflichtet.

(3) Festgestellte Mängel können bei der Abnahme dokumentiert werden.

(4) Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bleiben bestehen.

§ 10 Gewährleistung und Mängelrechte

(1) Für sämtliche Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Bei Vorliegen eines Mangels kann der Auftraggeber die gesetzlich vorgesehenen Ansprüche geltend machen.

(3) Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten unverändert.

(4) Eine Einschränkung zwingender Verbraucherrechte erfolgt nicht.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbeschränkt.

(4) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 12 Gartenpflege und wiederkehrende Leistungen

(1) Bei regelmäßig vereinbarten Pflegearbeiten ergeben sich Leistungsumfang, Häufigkeit, Vergütung und Vertragsdauer aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

(2) Die konkreten Pflegeleistungen können insbesondere Rasenpflege, Gehölzschnitt, Beetpflege und sonstige vereinbarte Unterhaltungsarbeiten umfassen.

(3) Kündigungsfristen und Vertragsverlängerungen richten sich nach den wirksam getroffenen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.

§ 13 Kündigung und Vertragsbeendigung

(1) Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie wirksame individuelle Vereinbarungen.

(2) Bei Werkverträgen finden insbesondere die gesetzlichen Regelungen der §§ 648 und 648a BGB Anwendung, soweit einschlägig.

(3) Gesetzliche Formvorschriften sind einzuhalten.

(4) Die Abrechnung bereits erbrachter und noch nicht erbrachter Leistungen erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 14 Besondere Regelungen für Verbraucher

(1) Für Verbraucher gelten sämtliche zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

(2) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.

(3) Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls ein Muster-Widerrufsformular.

(4) Gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

§ 15 Besondere Regelungen für gewerbliche und öffentliche Auftraggeber

(1) Gegenüber Unternehmern, Hausverwaltungen und öffentlichen Auftraggebern gelten die gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der jeweils anwendbaren Regelungen für den Geschäftsverkehr.

(2) Individuell vereinbarte Zahlungspläne, Ausführungsfristen, Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsmodalitäten haben Vorrang.

(3) Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) gilt nur, wenn ihre Einbeziehung ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.

(4) Bei öffentlichen Aufträgen sind zusätzlich die einschlägigen Vergabevorschriften und Vertragsunterlagen zu beachten.

§ 16 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf www.galabau-harnischmacher.de.

§ 17 Verbraucherstreitbeilegung

Die gesetzlichen Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz werden beachtet.

Soweit eine entsprechende Informationspflicht besteht, werden Angaben zur Teilnahmebereitschaft oder Teilnahmeverpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gesondert bereitgestellt.

[Vor Veröffentlichung konkretisieren: Teilnahmebereitschaft, mögliche gesetzliche Verpflichtung und Mitarbeiterzahl prüfen.]

§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

(3) Für gerichtliche Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.

(4) Ein besonderer Gerichtsstand kann gegenüber gewerblichen Vertragspartnern nur im gesetzlich zulässigen Umfang vereinbart werden.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

(2) Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wirksam.

(3) An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.


Galabau Harnischmacher
Inhaber: Dennis Harnischmacher
Adlerstraße 12
58708 Menden
Deutschland

Telefon: 01520 3373706
E-Mail: info@galabau-harnischmacher.de
Website: www.galabau-harnischmacher.de

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